Weitere Informationen

Die Verwendung von Nebelmaschinen ist nur nach Genehmigung durch die Behörde (Rauchmelder Abstellung erforderlich) erlaubt.

Ziviltechniker DI Thomas M.I. Hanreich
ACHTUNG: Ab einer Standhöhe über 4,0 m ist die Bestätigung eines Ziviltechnikers erforderlich.
Lediglich einzelne Steher über 2,5 m Bauhöhe bedürfen ebenfalls einer Abnahme eines Ziviltechnikers.
DI Thomas M.I. Hanreich | Mobil: +43 664 5248299
Herr Markus Müll | Mobil: +43 664 5068034
office@ingarch.at
www.ingarch.at

Hotel Bassena
Messestraße 2, 1020 Wien
Buchungskontingent für Aussteller zu Spezialpreisen (buchbar nur über den Aussteller Login)

Hotel Marriott Courtyard Wien Prater/Messe
Trabrennstraße 4, 1020 Wien
Buchungskontingent für Aussteller zu Spezialpreisen (buchbar nur über den Aussteller Login)